Ab 2025 gibt’s mehr Netto vom Brutto Konsequenzen aus dem beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetz

Wenn du dich auf die kommenden Monate vorbereitest und deine Personalabrechnungen entsprechend anpassen möchtest, sind einige wichtige steuerliche Änderungen zu beachten, die signifikante Auswirkungen auf die Abrechnungsprozesse haben werden. Hier eine detaillierte Erklärung, wie du diese Änderungen effektiv umsetzen kannst.

Inhaltsverzeichnis

  • Anpassung des Grundfreibetrags und Einkommensteuertarifs
  • Erhöhungen beim Kinderfreibetrag und Kindergeld
  • Neuerungen bei der Lohnsteuer und dem Faktorverfahren
  • Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht und bei Abschreibungen

Anpassung des Grundfreibetrags und Einkommensteuertarifs
Zu Beginn des Jahres 2025 wird der Grundfreibetrag innerhalb des Einkommensteuertarifs um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht, was die steuerliche Belastung für einkommensteuerpflichtige Personen mindert. Ab 2026 wird der Freibetrag weiter auf 12.336 Euro steigen. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und bieten dir die Möglichkeit, die Nettoentgelte deiner Mitarbeiter zu optimieren.

Erhöhungen beim Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der Kinderfreibetrag steigt 2024 um 228 Euro und in den darauffolgenden Jahren weiter, was die finanzielle Belastung für Familien verringert. Parallel dazu wird das Kindergeld ab Januar 2025 auf 255 Euro pro Monat und ab 2026 auf 259 Euro erhöht. Diese Anpassungen müssen in den Personalabrechnungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass alle berechtigten Mitarbeiter die Vorteile voll ausschöpfen können.

Neuerungen bei der Lohnsteuer und dem Faktorverfahren
Ein weiterer bedeutender Punkt ist die Einführung des Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer für Ehegatten und Lebenspartnerschaften ab 2030. Dieses Verfahren berücksichtigt die gemeinsamen Einkünfte und soll eine fairere Verteilung der Steuerlast ermöglichen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Details dieser Neuerung vertraut zu machen, um sie korrekt in die Lohnabrechnungen zu integrieren.

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht und bei Abschreibungen
Auch im Bereich der gemeinnützigen Organisationen gibt es Veränderungen. Diese dürfen sich künftig öfter zu tagespolitischen Themen äußern, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Zudem wird ihnen mehr Zeit eingeräumt, zugewiesene Mittel zu verwenden. Diese Änderungen können für gemeinnützige Einrichtungen innerhalb deines Unternehmens relevant sein und sollten in deren spezifischen Abrechnungs- und Buchhaltungspraktiken berücksichtigt werden.

Abschließend ist die Reform der Abschreibungsregeln zu beachten, die eine vereinfachte und effizientere Abschreibung von Anlagevermögen ermöglicht, insbesondere durch die Einführung der Gruppenabschreibung und die Anhebung der degressiven Abschreibungsraten.

Durch die Beachtung dieser Änderungen kannst du sicherstellen, dass deine Personalabrechnungen nicht nur aktuell, sondern auch korrekt und konform mit den neuesten steuerlichen Vorschriften sind. Dies wird die Zufriedenheit und das Vertrauen deiner Mitarbeiter stärken und deinem Unternehmen helfen, effizient und erfolgreich zu arbeiten.