Koalitionsvertrag 2025: Was auf HR und Payroll jetzt zukommt

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält weitreichende arbeitsrechtliche Reformen: Erhöhung des Mindestlohns, Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung, Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit sowie steuerliche Anreize für Mehrarbeit und verlängerte Erwerbstätigkeit. HR- und Payroll-Verantwortliche sollten sich frühzeitig auf neue Compliance-Anforderungen vorbereiten – unsere Spezialisten von LEO Lohn stehen gerne zur Verfügung. Eine Mail genügt.

Inhaltsverzeichnis

  • Der Mindestlohn auf dem Weg zu 15 Euro
  • Tarifbindung: Bund greift aktiv in den Wettbewerb ein
  • Arbeitszeitrecht: Flexibilisierung mit Verantwortung
  • Arbeitszeiterfassung: Elektronisch, verpflichtend – aber machbar
  • Steuerfreie Zuschläge & Aktivrente: Neue Anreize für Mehrarbeit und späte Erwerbstätigkeit
  • Entgelttransparenz: Unternehmen müssen handeln
  • Digitalisierung & KI: Mitbestimmung modernisieren
  • Bürokratieabbau: Von Schriftform bis Startup-Erleichterung
  • Arbeits- und Fachkräftesicherung im Fokus
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz wird strategisch aufgewertet
  • Betriebliche Altersversorgung: Digital, fair und portabel
  • Inklusion: Mehr Teilhabe ermöglichen
  • Diskriminierungsschutz: AGG-Reform steht bevor
  • Fazit: Jetzt aktiv werden

Der Mindestlohn auf dem Weg zu 15 Euro
Die Bundesregierung plant bis 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro. Zwar bleibt die unabhängige Mindestlohnkommission für die Festlegung zuständig, jedoch sollen neue Leitlinien – u.a. eine Orientierung an 60 % des Bruttomedianlohns – verbindlich berücksichtigt werden. Für Unternehmen bedeutet dies: steigende Lohnkosten, notwendige Anpassung von Gehaltsstrukturen und stärkere Lohnangleichung in strukturschwachen Regionen.

Tarifbindung: Bund greift aktiv in den Wettbewerb ein
Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz werden tarifliche Standards zur Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Ab 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro für Start-ups) müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie sich an Tarifverträge halten. Gleichzeitig sollen Gewerkschaften digitale Zugangsmöglichkeiten zu Betrieben erhalten. Auch steuerliche Anreize zur Mitgliedschaft sind geplant.

Arbeitszeitrecht: Flexibilisierung mit Verantwortung
Zukünftig soll eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit möglich sein – im Einklang mit der EU-Richtlinie. Arbeitsschutz bleibt durch bestehende Ruhezeiten gewahrt. Unternehmen gewinnen mehr Gestaltungsfreiheit, z. B. bei saisonalen Arbeitsspitzen oder individuellen Arbeitszeitmodellen. Entscheidend wird die transparente und rechtskonforme Dokumentation sein.

Arbeitszeiterfassung: Elektronisch, verpflichtend – aber machbar
Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird kommen – mit Übergangsfristen für KMU. Geplant ist eine elektronische Lösung, die mit den Anforderungen des Arbeitsschutzes vereinbar ist und die Vertrauensarbeitszeit nicht ausschließt. Wichtig: Schon jetzt müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden – idealerweise über digitale Systeme zur Sicherstellung der Compliance.

Steuerfreie Zuschläge & Aktivrente: Neue Anreize für Mehrarbeit und späte Erwerbstätigkeit
Steuerfreie Überstundenzuschläge und Prämien für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit erhöhen – so will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel begegnen. Ergänzt wird dies durch die „Aktivrente“, die ein steuerfreies Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus ermöglicht. Auch Rückkehrer zu ehemaligen Arbeitgebern sollen künftig rechtlich abgesichert sein.

Entgelttransparenz: Unternehmen müssen handeln
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz steht bevor. Ab spätestens 2026 müssen Unternehmen auf Anfrage Auskunft über Vergleichsgehälter geben und diskriminierende Strukturen abbauen. HR-Abteilungen sollten schon jetzt mit internen Prüfprozessen beginnen, um rechtssicher vorbereitet zu sein.

Digitalisierung & KI: Mitbestimmung modernisieren
Digitale Betriebsratssitzungen, Online-Wahlen und erweiterte Mitbestimmungsrechte bei KI-gesteuerten Personalentscheidungen: Der Koalitionsvertrag sieht eine umfassende Modernisierung des Betriebsverfassungsrechts vor. Für HR und Legal-Abteilungen gilt: Neue Prozesse einführen, Mitbestimmung respektieren, aber auch aktiv mitgestalten.

Bürokratieabbau: Von Schriftform bis Startup-Erleichterung
Schriftformpflichten, etwa bei Befristungen, sollen entfallen. Auch das Statusfeststellungsverfahren wird vereinfacht. Zudem wird die telefonische Krankschreibung neu geregelt und Start-ups durch digitale „One-Stop-Shops“ gefördert – inklusive Express-Gründungsservice innerhalb von 24 Stunden.

Arbeits- und Fachkräftesicherung im Fokus
Ein zentrales Ziel: mehr weibliche Erwerbstätigkeit durch ein digitales Familienbudget für haushaltsnahe Dienstleistungen. Gleichzeitig soll die „Work-and-Stay-Agentur“ Fachkräftezuwanderung digital und beschleunigt organisieren. Für Unternehmen bedeutet das: schnellere Anerkennungsverfahren, einfachere Beschäftigung Geflüchteter und neue Recruiting-Potenziale.

Arbeits- und Gesundheitsschutz wird strategisch aufgewertet
Psychische Belastungen sollen künftig systematisch in den Arbeitsschutz integriert werden. Für bestimmte Branchen (Logistik, Pflege, Transport) sind branchenspezifische Standards geplant. Mobile und hybride Arbeitsformen werden wissenschaftlich begleitet und gesundheitlich bewertet.

Betriebliche Altersversorgung: digital, fair und portabel
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in KMU gestärkt werden – durch Digitalisierung, Portabilität bei Jobwechseln und gezielte Förderung von Geringverdienenden. Für Arbeitgeber bedeutet das neue Chancen zur Mitarbeiterbindung – aber auch mehr Beratungsbedarf.

Inklusion: Mehr Teilhabe ermöglichen
Die Koalition plant, den Übergang von Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Zusammenarbeit von Reha-Trägern, EAA und Arbeitgebern soll verbessert werden. Unternehmen profitieren von mehr Unterstützung und Expertise bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Diskriminierungsschutz: AGG-Reform steht bevor
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll reformiert werden – mit Blick auf längere Fristen, höhere Entschädigungen und stärkere Rechte für Beschäftigte. HR-Abteilungen sollten ihre Diversity-Konzepte überarbeiten, Schulungen anbieten und betriebliche Regelungen auf Anpassungsbedarf prüfen.

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Quelle: Koalitionsvertrag 2025 „Verantwortung für Deutschland“, Stand 09.04.2025, Datakontext