Sachbezugswerte 2025: Neue Regelungen im Überblick

Die Sachbezugswerte in Deutschland werden auch 2025 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die Anpassung basiert auf der Entwicklung der Verbraucherpreise im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024. Diese Preissteigerungen werden bekanntlich in die Erhöhung der Sachbezugswerte eingerechnet, um sicherzustellen, dass die Berechnungen auch die tatsächlichen Lebenshaltungskosten widerspiegeln.

Inhaltsverzeichnis

  • Moderate Erhöhung der Sachbezugswerte
  • Was Unternehmen wissen müssen
  • Neue Regelungen im Überblick
  • Link zur Tabelle

Moderate Erhöhung der Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte in Deutschland werden jedes Jahr mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Diese Anpassung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und basiert auf der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für das Jahr 2025 ist eine moderate Erhöhung der Sachbezugswerte vorgesehen, die am 01.01.2025 in Kraft treten soll, sobald der Bundesrat der Verordnung zugestimmt hat.

Die Anpassung erfolgt auf Basis der Preisentwicklung im Zeitraum von Juli 2023 bis Juni 2024. Diese Preissteigerungen werden in die Erhöhung der Sachbezugswerte eingerechnet, um sicherzustellen, dass die Berechnungen auch die tatsächlichen Lebenshaltungskosten widerspiegeln. Für das Jahr 2025 sind insbesondere bei Verpflegung und Unterkunft Anpassungen vorgesehen.

Was Unternehmen wissen müssen
Die Sachbezugswerte für Verpflegung sollen ab dem 01. Januar 2025 von derzeit 313 Euro pro Monat auf 333 Euro steigen. Diese Werte gelten für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Folgende Werte sind pro Kalendertag anzusetzen:

  • Frühstück: 2,30 Euro
  • Mittag- oder Abendessen: 4,40 Euro

 

Der tägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt somit bei 11,10 Euro. Diese Anpassung spiegelt die gestiegenen Lebensmittelpreise wider und bietet eine verlässliche Grundlage für die Berechnung von steuerfreien Sachbezügen im Bereich Verpflegung.

Neue Regelungen im Überblick
Auch die Sachbezugswerte für Unterkunft werden 2025 angepasst. Ab Januar soll der monatliche Wert für Unterkunft oder Mieten von 278 Euro auf 282 Euro steigen. Der kalendertägliche Wert liegt dann bei 9,40 Euro. Unternehmen und Arbeitgeber müssen ab Januar 2025 diese neuen Werte in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Sollte der Tabellenwert im Einzelfall nicht angemessen sein, kann der Wert der Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis berechnet werden.

Die Veröffentlichung der neuen Sachbezugswerte wird für Ende November bzw. Anfang Dezember 2024 erwartet. Ab diesem Zeitpunkt sollten Unternehmen die neuen Berechnungen in ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen einfließen lassen.

Link zur Tabelle
Tabelle zu den voraussichtlichen Sachbezugswerte 2025 beim Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt: https://stbv.tax/voraussichtliche-amtliche-sachbezugswerte-2025-liegen-vo