Wer sagt’s denn: Erleichterungen im Arbeitsrecht ab 2025

Diese Schritte zur Digitalisierung sind eine gute Chance für Unternehmen und Steuerberater, ihre Prozesse zu optimieren. Die Neuerungen im Arbeitsrecht ab 2025 bedeuten weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und eine konsequente Förderung digitaler Prozesse, betont unter anderem auch Datakontext. Personalabteilungen und Steuerberater sollten diese Änderungen als Chance nutzen, um ihre internen Abläufe zu modernisieren und gleichzeitig den steigenden Anforderungen an Effizienz gerecht zu werden. Wer sich dann noch dazu entscheidet, die Personalabrechnung an unsere Spezialisten auszulagern, damit sich der Schreibtisch nicht noch weiter durchbiegt, hat alles richtig gemacht. Warum sich das lohnt, erzählen wir gerne im Gespräch. Einfach Kontakt aufnehmen unter leolohn@hup.de und wir finden zeitnah einen Termin.

Neues Arbeitsrecht ab 2025: Digitalisierung und Bürokratieabbau im Fokus
Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Unternehmen in Deutschland von wesentlichen Änderungen im Arbeitsrecht, die sowohl die Digitalisierung fördern als auch bürokratische Prozesse vereinfachen. Personalabteilungen und Steuerberater sollten sich frühzeitig auf diese Neuerungen vorbereiten, um ihre HR-Prozesse zu optimieren.

Digitale Nachweispflichten: Weniger Papierkram für Arbeitsverträge
Ab 2025 können Arbeitsverträge und ihre wesentlichen Inhalte elektronisch und in Textform – beispielsweise als PDF – übermittelt werden. Das spart Zeit, reduziert Papierverbrauch und bietet rechtliche Sicherheit, sofern der Empfang der Dokumente bestätigt wird. Ausnahmen gelten jedoch in speziellen Fällen, etwa bei befristeten Verträgen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Elektronische Arbeitszeugnisse: Papierlose HR-Prozesse
Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung: Ab Januar 2025 dürfen Arbeitszeugnisse mit Einwilligung der Mitarbeitenden elektronisch ausgestellt werden. Dies fördert schlankere und effizientere Prozesse in der Personalverwaltung und verringert den administrativen Aufwand.

Aushangpflichten digitalisieren: Informationen im Intranet bereitstellen
Die Zeiten überfüllter schwarzer Bretter sind vorbei. Ab 2025 können Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Informationen, wie das Arbeitszeitgesetz, bequem im Intranet bereitstellen. Das schafft Übersichtlichkeit und spart Platz.

Altersgrenzenvereinbarungen: Flexible Regelungen in Textform
Die Regelungen für Altersgrenzen werden flexibler. Künftig können Vereinbarungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze in Textform getroffen werden. Dies erleichtert vor allem die Weiterbeschäftigung von Rentnern und eröffnet Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bei der Personaleinsatzplanung.

Flexiblere Leiharbeit: Überlassungsverträge digital abwickeln
Auch in der Leiharbeit wird die Digitalisierung vorangetrieben. Überlassungsverträge dürfen ab 2025 in Textform abgeschlossen werden, was den Prozess deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Elternzeitanträge digital einreichen: Weniger Aufwand für Unternehmen und Mitarbeitende
Die Einreichung von Elternzeitanträgen wird ab Januar 2025 ebenfalls vereinfacht. Statt schriftlicher Anträge reicht künftig eine E-Mail. Das reduziert den administrativen Aufwand und ermöglicht den Mitarbeitenden, den Fokus stärker auf Familie und Beruf zu legen.

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