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Was ist die Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit erleichtert den Übergang in den Ruhestand, indem sie erlaubt, die Arbeitszeit zu reduzieren, ohne auf wesentliche Einkommensbestandteile zu verzichten. Arbeitnehmer können weiterhin 70 % ihres bisherigen Nettogehalts beziehen, während ihre Rentenversicherungsbeiträge auf 90 % des Vollzeitgehalts aufgestockt werden.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) legt die Rahmenbedingungen fest. Eine Beantragung ist ab 55 Jahren möglich, sofern der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die maximale Dauer der Altersteilzeit beträgt sechs Jahre. Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit.
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Modelle der Altersteilzeit – Gleichverteilung und Blockmodell
Das Blockmodell kann durch die Vorleistung in der ersten Phase Risiken bergen, etwa bei Insolvenz des Arbeitgebers. Deshalb muss das Wertguthaben gesetzlich gegen Insolvenz abgesichert werden.
Finanzielle Berechnungen: Aufstockungsbeträge und Rentenbeiträge
Fallstricke und Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Steuerliche Aspekte der Altersteilzeit
Der Aufstockungsbetrag ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dieser erhöht den Steuersatz, was in der Steuererklärung zu Nachzahlungen führen kann. Arbeitnehmer müssen Rücklagen einplanen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Quellenangabe für die Zusammenfassung: Heise Academy
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